Martinshorn und Blaulicht - Muss das sein?
Stellen Sie sich vor:
Sie wohnen in der Nähe des Feuerwehrgerätehauses oder an der Hauptstraße.
Nachts um 3 Uhr fährt mit "Martinshorn" und Riesenkrach die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei.
Sie werden wach! Was denken Sie?
- Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen oder
- Die werden doch nicht zu uns kommen oder
- Sind alle unsere Kinder zu Hause oder
- Müssen die so einen Krach machen und mich in meiner wohlverdienten Nachtruhe stören?
Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, ob kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Darum muss die Feuerwehr im Schadensfall möglichst rasch an der Einsatzstelle sein und bei vielen Einsätzen die gesetzliche Hilfsfrist von 10 Minuten einhalten. Diese Hilfsfrist bemisst sich anhand der Zeit zwischen Alarmierung und dem Einleiten wirksamer Maßnahmen an der Einsatzstelle.
Und dabei helfen ihr die Sonder- und Wegerechte nach §35 und §38 Straßenverkehrsordnung (StVO).
Darin heißt es jedoch:
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, [...] oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur [...] zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen"
Zudem ergibt sich:
Sonder- und Wegerechte dürfen nur in Kombination von Blaulicht UND Martinshorn in Anspruch genommen werden - die Verwendung des Blaulichts allein ist unzulässig!
Stellen Sie sich vor, dass diese „lärmenden“ Feuerwehrleute
- vor 5 Minuten noch selbst in ihren Betten waren - wie Sie
- um 6 Uhr wieder zur Arbeit müssen - wie Sie
- die nächsten 2 oder 3 Stunden nicht mehr schlafen werden (was oftmals auch für die Familien gilt)
Die Feuerwehr - Tag und Nacht für Sie einsatzbereit - dankt Ihnen für Ihr Verständnis.